Wenn Sie gesetzlich versichert sind:

 

Mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen kann die Abrechnung mittels Versichertenkarte erfolgen. Im Rahmen von Erstgesprächen erfolgt Diagnostik und eine sinnvolle Behandlungsplanung. Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, die mittels einer ambulanten Psychotherapie bei mir zielführend behandelt werden kann, wird von mir ein entsprechender Antrag auf weitere Leistungen bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

 

Wenn Sie privat bzw. über Beihilfe versichert sind:

 

Wenn die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, werden in der Regel von den Beihilfestellen bzw. privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob die Kosten für Psychotherapie bei mir als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernommen werden und welche Antragsformalitäten ggf. erforderlich sind.

 

Wenn Sie als Selbstzahler in meine Praxis kommen:

 

Als Selbstzahler können Sie ohne Antragsverfahren in meiner Praxis behandelt werden. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt. Sie zahlen entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ).

 

Druckversion | Sitemap
Petra Manygel, Psychologische Psychotherapeutin